ZDv 12/40 Soldatenlaufbahnverordnung
§1. Definition und Ziel
Für Soldaten gilt die eigenständige Soldatenlaufbahnverordnung mit den Laufbahnen Mannschaften, Unteroffiziere und Offiziere analog zum einfachen, mittleren und gehobenen Dienst der Beamten im Zivilleben. Ziel dieses Konzepts ist es eine vergleichbare Laufbahnverordnung für den BWA zu erschaffen und darzustellen. Die hier dargestellten Wochen (xW) sind “Standzeiten” die ein Mitglied in seinem Rang verbringt, sofern sich nicht besondere Umstände ergeben, die eine Abweichung rechtfertigen (besondere Leistungen etc). Dienstgrade werden ab Aufnahme in die BWA verliehen. Einstiegsrang ist der des “Gefreiten”.
§2. Laufbahnen
Mannschaften
Vorraussetzungen
- vollwertiges Mitglied des BWA
Laufbahn
- Gefreiter (8W) -> Obergefreiter (10W) -> Hauptgefreiter (12W) -> Stabsgefreiter (14W) -> Oberstabsgefreiter (16W) (60W gesamt)
Unteroffiziere ohne Portepee
Vorraussetzungen
- Eignungsfeststellung
- starke durchsetzungsfähige Persönlichkeit
- hohe Sozialkompetenz
- Fähigkeit zur Konfliktlösung
- freie Planstelle
- Laufbahnlehrgang
- nachgewiesene Befähigung zur Führung eines Trupps von max. 6 Personen inkl. des Uffz
Laufbahn
- Unteroffiziers – Anwärter(3 KE) -> Unteroffizier (18W) -> Stabsunteroffizier (20W)
Unteroffiziere mit Portepee
Mit der Beförderung in die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere m.P und damit verbunden dem bestehen der Laufbahnprüfung, beginnt eine Eignungsprüfung über 3 Kampfeinsätze, in welcher der Feldwebelanwärter in seiner neuen Rolle beobachtet und auf charakterliche/fachliche Eignung geprüft wird.
Ferner ist bei zukünftigen Verfehlungen und Ausbleiben der notwendigen Interaktion und/oder Leistungen, im Rang eines Unteroffiziers m.P, eine Degradierung in die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere o.P vorgesehen.
Vorraussetzungen
- Charakterlicher/Fachliche Eignung
- andauernde hohe Leistung als Gruppenführer
- starke durchsetzungsfähige Persönlichkeit
- hohe Sozialkompetenz
- Fähigkeit zur Konfliktlösung
- freie Planstelle
- Eignungsfeststellung
- Laufbahnlehrgang
- nachgewiesene Befähigung zur Führung einer Gruppe von max. 8 Personen,
- ab HFw Befähigung zum führen einer Gruppe von max. 12 Personen bzw. führen einer Patrouille zu Fuß/Kfz als Patrouillen/Gruppenführer
Laufbahn
Feldwebel – Anwärter (3KE) -> Feldwebel (22W) -> Oberfeldwebel (24W) -> Hauptfeldwebel (26W) -> Stabsfeldwebel (28W) -> Oberstabsfeldwebel (30W)
Offiziere
Mit der Beförderung in die Dienstgradgruppe der Offiziere und damit verbunden dem bestehen der Laufbahnprüfung, beginnt eine Eignungsprüfung über 6 Kampfeinsätze, in welcher der Offiziersanwärter in seiner neuen Rolle beobachtet und auf charakterliche/fachliche Eignung geprüft wird.
Ferner ist bei zukünftigen Verfehlungen und Ausbleiben der notwendigen Interaktion und/oder Leistungen, im Rang eines Offiziers, eine Degradierung in die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere o.P. oder Unteroffiziere m.P. vorgesehen.
Voraussetzungen
- Charakterlicher/Fachliche Eignung also Soldat
- nachgewiesene Eignung in Führungspositionen
- andauernde hohe Leistung als Gruppenführer
- starke durchsetzungsfähige Persönlichkeit
- hohe Sozialkompetenz
- Fähigkeit zur Konfliktlösung
- Eignungsfeststellung
- freie Planstelle
- Laufbahnlehrgang
- Befähigung zum Führen eines vielschichtigen Kampfverbandes bis hin zur Führung einer Einheit in Kompaniestärke
- Nachweis der Leistung und besondere Verdienste um die BWA
Laufbahn
Offiziersanwärter (6KE) – Leutnant (25W) -> Oberleutnant (30W) -> Hauptmann (35W) -> Stabshauptmann (40W)
Stabsoffiziere (Clanleitung)
Voraussetzungen
- Charakterlicher/Fachliche Eignung also Soldat
- nachgewiesene Eignung in Führungspositionen
- andauernde hohe Leistung als Kompanieführer
- starke durchsetzungsfähige Persönlichkeit
- besonders hohe Sozialkompetenz
- Fähigkeit zur Konfliktlösung
- Fähigkeit zur Unparteilichkeit
- nachgewiesene Befähigung im Bereich Menschenführung
- Befähigung zum Führen eines vielschichtigen Kampfverbands bis hin zur Führung einer Einheit in Kompaniestärke
- Vorkenntnisse und/oder erbrachte Leistungen in einem Stabsbereich
- Eignungsfeststellung
- freie Planstelle
- Wille und Fähigkeit zur Führung eines Clans
Laufbahn
Major (30W) -> Oberstleutnant (40W) -> Oberst (60W)
Flagoffiziere (aktuell nicht vorgesehen)
Voraussetzungen
- TBA
Laufbahn
Brigadegeneral -> Generalmajor -> Generalleutnant -> General
Laufbahnlehrgang
Definition
Der jeweilige Laufbahnlehrgang vermittelt dem Soldaten die charakterlichen sowie fachlichen Grundfertigkeiten für das Erreichen der nächsthöheren Dienstgradgruppe.
Entscheidend ist es, das soziale Miteinander speziell im Hinblick auf das Spielumfeld zu etablieren/zu erhalten und zu prüfen ob tatsächlich die Eignung als militärisches Führungspersonal vorhanden ist.
Weiter ist zu beurteilen, ob die Fähigkeiten der Wertevermittlung des BWA vorhanden sind und diese selbständig vermittelt werden können.
Mit bestehen des jeweiligen Laufbahnlehrgangs und freier Planstelle wird der Soldat, bei Erreichen der notwendigen Stehzeit, in die im Laufbahnlehrgang erworbene Dienstgradgruppe befördert.
Beurteilungsverfahren
Das Beurteilungsverfahren ist in ZDv 20/6 geregelt.
Eignungsfeststellung
Die Eignungsfeststellung ist in ZDv 20/6 geregelt.